Allgemeine Geschäftsbedingungen

INHALT:

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss und Form
  3. Leistungen und Vertragsinhalt
  4. Leistungsänderungen
  5. Zusammenarbeit
  6. Leistungszeit und Versandrisiko
  7. Mitwirkungspflichten Auftraggeber
  8. Abnahme von Werkleistungen
  9. Höhere Gewalt
  10. Urheberrecht Gestaltungsaufträge
  11. Nutzungsrechte
  12. Vergütung Agenturleistungen
  13. Vergütung Mittlerprovision
  14. Sonstiger Aufwand und Kosten
  15. Kosten bei Änderung, Abbruch
  16. Vorschuss und Abschlagszahlungen
  17. Fremdleistungen
  18. Vorlagen, Haftungsfreistellung
  19. Eigentum, Daten
  20. Haftung
  21. Rechtliche Unbedenklichkeit
  22. Signierung, Eigenwerbung, Belegexemplare
  23. Vertraulichkeit
  24. Schlussbestimmungen

 

1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der red egg: Stütz & Friends GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Stütz, Alexanderstraße 102, 70182 Stuttgart (nachfolgend RED EGG genannt) und dem Auftraggeber.


(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, RED EGG hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsschluss und Form

(1) Verträge mit RED EGG kommen mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit der Bestellung des Auftraggebers auf der Grundlage eines vorher von RED EGG übermittelten Angebots zustande.

 

(2) RED EGG kann Angebote des Auftraggebers, insbesondere bei Klein- und Eilaufträgen, durch sofortige Ausführung konkludent oder (fern-) mündlich anzunehmen.

 

(3) Erklärungen der Parteien sind nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform erfolgen. Nachfolgend meint Schriftform auch Textform.

 

3. Leistungen und Vertragsinhalt

(1) RED EGG erbringt Leistungen in den Bereichen

  • Strategie-Entwicklung, Positionierung
  • Markenberatung
  • Marketing (Konzeption und Design)
  • Markenkommunikation
  • Strategie- und Markenworkshops
  • Erarbeitung von Kommunikationskampagnen
  • Konzeption und Ausarbeitung von Kommunikationsmaßnahmen (offline und online)
  • Digital Corporate Design
  • Konzeption und Ausarbeitung von Shop Systemen
  • Leistungen im Bereich Bewegtbild – Beratung, Konzeption und Ausführung
  • Event (Organisation, Konzeption und Durchführung)
  • Gestaltung im Raum, z.B. Messestand
  • Konzeption, Verwaltung und Handling von Fremdleistungen wie z.B. Fotoshooting oder Film


(2) Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, den Ausschreibungsunterlagen, Briefings und Re-Briefings.

 

(3) Wird ein Briefing mündlich erteilt und im Anschluss von RED EGG in Text- oder Schriftform festgehalten und an den Auftraggeber übermittelt, ist diese Dokumentation des Briefings für beide Parteien verbindlich, wenn ihm der Auftraggeber nicht unverzüglich nach der Übermittlung schriftlich oder in Textform widerspricht. Das Gleiche gilt für Kontaktberichte, welche RED EGG nach Besprechungen mit dem Auftraggeber verfasst und übermittelt. Eine Pflicht zur Dokumentation von Briefings oder Erstellung von Kontaktberichten seitens RED EGG besteht nicht.

 

(4) RED EGG ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Diese müssen für den Auftraggeber nicht in einer für diesen verwertbaren Form vorliegen.

 

(5) RED EGG steht es frei für die Leistungsausführung Nachunternehmer hinzuzuziehen.

 

(6) Jede Änderung oder Ergänzung eines Vertrages bedarf der Schriftform.

 

 

4. Leistungsänderungen

(1) Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies RED EGG schriftlich mit. RED EGG wird den Änderungswunsch und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung innerhalb eines angemessenen Zeitraums, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen prüfen.

 

(2) RED EGG teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfungen mit. Hierbei wird RED EGG entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

 

(3) Sofern durch diese Änderung/Ergänzung Mehrkosten entstehen werden, so wird RED EGG diese Leistungen und entsprechende Mehrkosten im Rahmen eines Festpreises oder eines Kostenvoranschlages gegenüber dem Auftraggeber in Schriftorm binnen fünf Werktagen anzeigen. Dem Auftraggeber steht es frei, daraufhin das neue Angebot anzunehmen oder auf die Änderung/Erweiterung zu verzichten. Sofern eine Änderung/Erweiterung nicht in der vorgegebenen oder in der ursprünglich vereinbarten Frist oder nicht in dem geänderten/erweiterten Leistungsumfang möglich ist, wird RED EGG den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Schriftform zu informieren.

 

(4) Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. RED EGG wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.

 

 

5. Zusammenarbeit

(1) Die Parteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Für den Fall von Abwesenheiten (z. B. bei Krankheit, Urlaub) sind Vertreter zu benennen.

 

(2) Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

 

 

6. Leistungszeit und Versandrisiko

(1) Die Auftragsausführung erfolgt zu dem im Angebot genannten oder zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt.

 

(2) Ist ein Zeitpunkt nicht vereinbart, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Leistung sofort zu fordern. RED EGG erbringt die Leistung in diesem Fall innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

 

(3) Die Leistungspflicht von RED EGG steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung von RED EGG bzw. der Zuverlässigkeit der im Rahmen des Auftrages eingeschalteten Drittunternehmen, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung wurde durch RED EGG verschuldet.

(4) Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.


(5) Fixgeschäfte sind ausdrücklichen als solche zu bezeichnen und zu vereinbaren.


(6) Lieferverpflichtungen sind von RED EGG dann erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von RED EGG zur Versendung gebracht sind. Die Kosten und das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

 

 

7.Mitwirkungspflichten Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, RED EGG rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistung zu informieren und die für die sachgerechte Abwicklung des Auftrages erforderlichen Informationen und Dokumente fristgerecht und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber RED EGG notwendige Informationen über das Unternehmen selbst sowie deren Produkte und Dienstleistungen kostenfrei zur Verfügung.


(2) Der Auftraggeber hat die für die Abwicklung der Projekte erforderlichen Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Genehmigungen, in Schriftform so rechtzeitig zu erteilen, dass der Arbeitsablauf von RED EGG und die weitere Projektabwicklung nicht verzögert oder beeinträchtigt werden.

 

(3) Sofern beim jeweiligen Projekt ein Zeitplan vereinbart wird, sind die vereinbarten Mitwirkungspflichten vom Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Zeiträume, insbesondere für Lieferung von Inhalten und Erteilung von Freigaben, einzuhalten.

 

(4) Hat der Auftraggeber die Leistungen von RED EGG freigegeben oder für druckreif erklärt, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße sowie inhaltliche Richtigkeit der Leistung. Gleiches gilt für eigenmächtig vorgenommene Änderungen und Korrekturen durch den Auftraggeber.

 

 

8. Abnahme von Werkleistungen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von RED EGG erbrachte Werkleistungen nach deren Erhalt unverzüglich zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber RED EGG unverzüglich zu rügen. Handelt es sich um versteckte Mängel, sind diese unverzüglich nach Entdecken zu rügen. Das gilt auch für Teilleistungen.

 

(2) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

(3) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen geringfügige Farbabweichungen vom Original nicht zur Beanstandung. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Beanstandungen an einem Teil der Leistung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.


(4) Wird die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers an einen Dritten versandt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung von RED EGG am Eingangsort zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.

 


  1. Höhere Gewalt

(1) Störende Ereignisse höherer Gewalt entbinden RED EGG von der rechtzeitigen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, behördliche Anordnungen zur Gefahrenabwehr oder des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen wie z. B. Feuer, Rohstoff- und Energiemangel, Behinderung der Verkehrswege sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von RED EGG verschuldet zu sein, die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei RED EGG oder einem Drittunternehmen eintreten.

 

(2) Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere verzögert sich die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Monate, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erklären.

 

10. Urheberrecht Gestaltungsaufträge

(1) Jeder erteilte Gestaltungsauftrag an RED EGG ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs und auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist (zweigliedriger Designvertrag).


(2) Alle zu gestaltenden Arbeiten (inklusive der Entwürfe) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und zwar in dem Sinne, dass die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes auch dann zwischen den Parteien gelten, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe der zu gestaltenden Arbeit nicht erreicht ist.


11. Nutzungsrechte

(1) RED EGG überträgt dem Auftraggeber alle für die Verwendung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für RED EGG erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel werden einfache Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die vereinbarte Kommunikationsmaßnahme und Einsatzdauer eingeräumt.


(2) Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung in Schriftform von RED EGG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Änderung – als Ganzes oder in Teilen – ist unzulässig.


(3) Eine Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.


(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

(5) RED EGG steht gegenüber dem Auftraggeber über den Umfang der tatsächlichen Nutzung ein Auskunftsanspruch zu, der schriftlich zu erfüllen ist.

 

(6) Nutzungsrechte an eingekauften Fremdleistungen (z. B. Bild- oder Schriftlizenzen, Softwarelizenzen) werden in dem Umfang eingeräumt, wie sie bei RED EGG vorliegen.

 

12. Vergütung Agenturleistungen

(1) Die Vergütung der Agenturleistungen erfolgt auf Stunden- oder Tagessatzbasis.

 

(2) Die Vergütung für Gestaltungsaufträge gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen (Ideen- und Layout-Entwürfe, Entwurfsausarbeitung und Grundlagen für
die Realisierung) sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte (zweigliedriger Designvertrag). Sie folgt im Zweifel auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Dienstleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

(3) Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(4) Das vereinbarte Honorar umfasst im Zweifel eine Autorenkorrektur. Weitere, vom Auftraggeber veranlasste
Korrekturen werden nach Aufwand auf Stundensatzbasis vergütet.

 

(5) Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

(6) Die Prüfung von Änderungswünschen des Auftraggebers wird mit dem vereinbarten Stundensatz von RED EGG vergütet.

 

 

13. Vergütung Mittlerprovision

(1) Wird RED EGG mit der Mediaplanung und Mediaschaltung beauftragt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Summe des gesamten Schaltvolumens bereits nach Auftragserteilung und in angemessenem Zeitraum vor der ersten Schaltung an RED EGG anzuweisen. RED EGG ist nicht verpflichtet das Schaltvolumen vorzufinanzieren.

 

(2) Wird das Honorar mit der Mittlerprovision aus dem sog. Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die Leistungen von RED EGG zu regulieren.

 


14. Sonstiger Aufwand und Kosten

(1) Aufwand, der durch Sonderwünsche des Auftraggebers anfällt (z. B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten), sind RED EGG zu erstatten. Dasselbe gilt für Kosten, die der RED EGG durch den notwendigen Erwerb von Lizenzen, Nutzungsrechten oder durch Zahlungen an Verwertungsgesellschaften entstehen.


(2) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Papierkosten, spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos und Modellen, das Bespielen von Datenträgern, die Herstellung von Druckvorlagen etc. sind vom Auftraggeber nach Stundenaufwand und Materialkosten zu erstatten.

 

(3) Zusätzliche Leistungen, die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind, werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Hierbei handelt es sich z.B. um verauslagte Leistungen für Proofs, Andrucke, Lektorat, Scans, Fotos sowie erforderliche Fahrtkosten und Spesen. Gleiches gilt für Organisations- bzw. Beschaffungskosten, Nutzungsrechtssübertragungen und Leistungen hinzugezogener Unternehmen.


(4) Sonstige auftragsbezogene Leistungen wie Einholung und Vergleich von Angeboten, Recherchen,
Versand, Versicherung etc. sowie Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand werden
nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz gemäß der aktuell geltenden Preisliste in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber gesondert vergütet.

 

(5) Soweit Künstlersozialversicherungsabgaben oder Zollkosten zu entrichten hat, werden diese Abgaben und Kosten an den Auftraggeber weiterbelastet.

 

(6) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

(7) Die Kosten für Kurierfahrten und Versandleistungen per Spedition sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

 

15. Kosten bei Änderung, Abbruch

Wenn der Auftraggeber eine Planung, ein Projekt, einen Auftrag oder einzelne Arbeiten ändert oder abbricht, hat er RED EGG alle angefallenen Kosten sowie die durch die Änderung oder den Abbruch bedingten Honorar- und Provisionsausfälle zu ersetzen. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, die RED EGG von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen, die aus der Änderung oder dem Abbruch der Arbeiten resultieren.



16. Vorschuss und Abschlagszahlungen

(1) Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann RED EGG dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von RED EGG verfügbar sein.

 

(2) Außerdem ist RED EGG zur angemessenen Vorschussforderung berechtigt und zum Vorschuss auf voraussichtlich anfallende Kosten.


(3) Wird das Honorar aus dem Mediaschaltvolumen finanziert, so ist das Honorar bereits vor Beginn der ersten Schaltung zu zahlen.



17. Fremdleistungen

(1) RED EGG ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Vertretung und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt RED EGG auf Anforderung eine entsprechende schriftliche Vollmacht.

 

(2) Für den Fall, dass RED EGG Leistungen in dessen Vertretung für den Auftraggeber beauftragt, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig sind (z. B. Illustration, Foto, Styling), sind die Abgaben vom Auftraggeber als Verwerter der künstlerischen oder publizistischen Leistung zu tragen. Der Auftraggeber stellt RED EGG vor der möglichen Inanspruchnahme (als Vermittler) durch die Künstlersozialkasse frei und erteilt RED EGG auf Wunsch Nachweis über die getätigte Abgabepflicht und nennt seine KSK-Abgabenummer.

 

(3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von RED EGG abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, RED EGG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

 


18. Vorlagen, Haftungsfreistellung

(1) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an RED EGG übergebenen Unterlagen, wie Skizzen, Entwürfe, Muster, Marken und dergleichen berechtigt ist und diese nicht mit Rechten Dritter behaftet sind.


(2) Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber RED EGG von allen Inanspruchnahmen Dritter frei, welche RED EGG auftragsgemäß verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern.

 

(3) Alle vom Auftraggeber an RED EGG zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitsunterlagen werden von RED EGG sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen
Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben
oder gelöscht.

 

19. Eigentum, Daten

(1) An Gestaltungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Datenträger, Dateien und Daten werden von RED EGG an den Auftraggeber nur herausgegeben, soweit die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts dies erfordert.

 

(2) Es besteht keine Herausgabepflicht von RED EGG an „offenen“ Originaldateien. Dem Auftraggeber wird bei Printproduktionen ein belichtungsfertiges PDF oder anderes gängiges Dateiformat übermittelt. RED EGG ist nicht zur Archivierung verpflichtet.


(3) Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Originaldateien und Arbeitsgrundlagen (insbesondere unverschlüsselten PDFs oder offenen Indesign-Dateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und angemessen zu vergüten.


20. Haftung

(1) RED EGG haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet RED EGG nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens sowie in der Höhe auf das Auftragsvolumen begrenzt.

(2) Für Aufträge, die RED EGG in Vertretung für den Auftraggeber an Dritte erteilt, übernimmt RED EGG gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit RED EGG kein Auswahlverschulden trifft. Sofern RED EGG selbst Vertragspartner von dritten Leistungserbringern ist, tritt RED EGG hiermit sämtliche zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtleistung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von einer Inanspruchnahme von RED EGG zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

 

(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen RED EGG, die vom Auftraggeber beauftragte Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen RED EGG resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und nicht eingehalten werden können.


(4) RED EGG haftet nicht für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

 

(5) RED EGG haftet nicht für die design-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der beauftragten Leistungen.

 

(6) Erstellt RED EGG im Auftrag des Auftraggebers eine für das Internet bestimmte Website, haftet RED EGG nicht für die dort eingestellten Inhalte oder Links. Eine inhaltliche Prüfung der Website durch RED EGG findet nicht statt.

 

 

21. Rechtliche Unbedenklichkeit

(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch RED EGG erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen und Kommunikationsmittel wird vom Auftraggeber getragen. RED EGG sichert jedoch zu, stets eigene konzeptionelle und kreative Leistungen zu erbringen und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Kommunikationsmaßnahmen und Gestaltungen gegen Vorschriften des Urheberrechts, des Designschutzes, des Markenrechts, des Wettbewerbsrechts oder der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftraggeber wird Schutzrechtsrecherchen oder die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit auf eigene Kosten veranlassen.

 

(2) Sofern RED EGG von wegen Verstößen gegen Rechte Dritter, insbesondere wegen Schutzrechtsverletzung oder bei Verstößen gegen das Werberecht in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber RED EGG von der Inanspruchnahme freizustellen.

 

 

22. Signierung, Eigenwerbung, Belegexemplare

(1) RED EGG ist berechtigt, die entwickelten Maßnahmen und Gestaltungen mit einem Agenturhinweis versehen und für Eigenwerbung zu nutzen, wobei eine Nutzung nicht vor einer Erstveröffentlichung des Auftraggebers erfolgen wird. Das gilt auch dann, wenn an den Gestaltungen ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden. RED EGG ist berechtigt zu Zwecken der Eigenwerbung den Auftraggeber und Verwendung seines Firmenlogos als Referenz zu nennen. Außerdem ist RED EGG berechtigt, Projektangaben zum Auftrag und der Leistungsausführung zu machen soweit keine Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen. Das Recht zur Referenzangabe und Eigenwerbung gilt für sämtliche Medien und Kommunikationsmaßnahmen, online wie Print.

 

(2) Umfasst der Auftrag Printproduktionen, überlässt der Auftraggeber an RED EGG unentgeltlich mindestens fünf einwandfreie Produktexemplare. RED EGG ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.



23. Vertraulichkeit

RED EGG wird alle im Verlauf der Zusammenarbeit anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, geheimen Geschäftsvorgänge und sonstigen vertraulichen Angelegenheiten des Auftraggebers sowie der mit ihm verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen vertraulich behandeln.



24. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von RED EGG.


(2) Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


(3) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber
ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(5) Gerichtsstand ist der Sitz von RED EGG, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

 

 

STAND 07.07.2022